Informationen für Hinweisgeber

Hinweisgebersystem

Vertrauen stärken, Missstände erkennen und Schäden minimieren

DREWSEN ist ein Familienunternehmen und setzt sich für einen partnerschaftlichen Umgang und nachhaltiges Wirtschaften ein. Daher möchten wir nach dem Dreiklang Vertrauen stärken, Missstände erkennen und Schäden minimieren die Möglichkeit schaffen, sich mit Informationen zu Unregelmäßigkeiten, tatsächlichen oder potenziellen Verstößen oder Missständen vertrauensvoll an uns zu wenden. Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um den gemeldeten Sachverhalten nachzugehen und sie auf den richtigen Weg zu bringen.


- Straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße von Mitarbeiter/-in

- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind und die verletzte Vorschrift zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertreter dienen

- Verstöße gegen bestimmtes Bundes- und Landesrecht sowie bestimmtes EU-Recht

Sie können zwischen drei Möglichkeiten wählen:


- Schriftlich anonym: in diesem Fall melden Sie nur, erhalten aber keine Antwort und keine weiteren Informationen über den Fortgang/ das Ergebnis der Untersuchung.

- Schriftlich mit Absenderangabe: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und in Abständen fortlaufende Informationen über den Bearbeitungsstand / das Untersuchungsergebnis.

- Mündlich: Sie können Ihr Anliegen auch im vertraulichen Gespräch erörtern und vorbringen.


Welchen Weg Sie auch immer wählen: uns ist wichtig, dass die Bearbeitung immer mit der gleichen Diskretion erfolgt, die Fälle mit derselben Entschlossenheit aufgeklärt und richtig gestellt werden und darüber hinaus keinerlei negative Folgen für die eigene Person zu befürchten sind.

Alle personenbezogenen Daten, sowohl die des Hinweisgebenden als auch etwaiger beschuldigter Personen, werden entsprechend der Datenschutzregeln (DSGVO-konform) gehandhabt.

Die Meldungen gehen zunächst an eine extra dafür eingerichtete Adresse. Sie kann weder durch die Geschäftsführung noch durch andere Vorgesetzte eingesehen werden. Einsicht hat nur eine durch den Betriebsrat und den Personalleiter bestimmte Person. Diese ist der Weisungsbefugnis entzogen, handelt also vollkommen unabhängig. Je nach Bedarf, kann sie sich zur Aufklärung durch externen Sachverstand unterstützen lassen und unbeschränkt Einblick in Unterlagen verlangen.

Geben sie eine Absenderadresse an, erhalten Sie spätestens nach 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und spätestens nach drei Monaten eine erste Rückinfo (z. B. über den Stand der Ermittlungen, ergriffene Maßnahmen etc.).

Alle Daten, Protokolle etc. werden vor unbefugten Zugriff geschützt und mindestens bis Abschluss aufbewahrt. Denn sie könnten einmal als Beweismittel erforderlich sein.

Uns ist es sehr wichtig, dass niemand persönliche Nachteile zu befürchten hat, wenn er sich an uns wendet. Nur dann können wir unseren Dreiklang mit Leben füllen.

Das ist unser Ziel. Das geht nur, wenn Vertraulichkeit gewahrt, der Datenschutz eingehalten und den Meldungen unvoreingenommen nachgegangen wird. Damit das nicht nur bei DREWSEN, sondern überall in der EU gilt, werden Verstöße gegen Vertraulichkeit, Datenschutz oder eine etwaige „Vergeltung“ gegen Hinweisgeber mit empfindlichen Strafen geahndet. Das findet unsere uneingeschränkte Unterstützung.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Meldung bei uns in den richtigen Händen ist oder über unseren Betrieb/ unsere Geschäftsbeziehung hinaus weitreichendere Folgen haben kann, können Sie sich auch an Meldestellen des Gesetzgebers wenden.


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Andere Meldestellen

Bundesministerium für Justiz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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